• Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll Solarstromnutzung in Mietshäusern vereinfachen
  • Nutzung von Solarstrom bleibt für Mieter freiwillig
  • Dresdner Investor spricht von Win-Win-Situation

Verbände der Wohnungs- und Solarwirtschaft haben sich für mehr Photovoltaik-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Selbstversorgung ausgesprochen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) erklärte, anders als auf Eigenheimen, Gewerbedächern und Freiflächen seien Solaranlagen auf den Dächern deutscher Mehrfamilienhäuser bislang eher eine Ausnahme. Dabei würden laut einer repräsentativen Umfrage 59 Prozent der Mieter solche Anlagen begrüßen.

Solarstromnutzung in Miethäusern vereinfacht

Der BSW und der Bundesverband der Wohnungsbranche (GdW) verwiesen darauf, dass die Solarstromnutzung in Mehrfamilienhäusern im vorigen Jahr vereinfacht worden sei. Seit Mai 2024 gebe es das Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

Laut Verbraucherzentrale errichtet dabei ein Investor, meist der Vermieter, eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses und schließt mit interessierten Bewohnern des Gebäudes einen Liefervertrag für Strom aus dieser Anlage ab. Diese könnten den Strom zu einem geringeren Preis beziehen und so ihren Strombedarf zu einem Teil decken. Für den anderen Teil könne jeder Haushalt seinen Stromlieferanten weiterhin frei wählen.

Dresdner Investor: Solar-Konzept ist Win-Win-Situation

Der Dresdner Daniel Obermüller hat als einer der ersten in Sachsen eine solche Anlage installiert. Er spricht bei MDR AKTUELL von einer Win-Win-Situation. Die Mieter würden einen Teil ihres Stroms für 20 bis 25 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für den Vermieter bzw. Investor rechne sich das Projekt auch. Die Anlage sei in etwa zehn Jahren abbezahlt und halte etwa 25 Jahre.

Vor dem neuen Konzept war die Installation von Solaranlagen für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern deutlich komplizierter. Sie wurden dadurch rechtlich zu Stromlieferanten, die auch für Stromausfälle hätten haften müssen.

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