Im Tarifstreit an deutschen Flughäfen zeichnet sich eine Lösung ab: In einer Schlichtungsrunde konnte sich die Gewerkschaft ver.di mit den Arbeitgebern auf Lohnerhöhungen für das Bodenpersonal einigen. Nächste Woche soll der Vorschlag abgesegnet werden.

An den deutschen Flughäfen sind mögliche Streiks des Bodenpersonals so gut wie vom Tisch. Für die rund 30.000 Beschäftigten in der Flugzeugabfertigung haben Arbeitgeber und die Gewerkschaft ver.di nach gescheiterten Tarifverhandlungen in einem Schlichtungsverfahren eine gemeinsame Einigungsempfehlung erarbeitet.

Deren Tarifkommissionen müssen nun noch grünes Licht geben. Neben ver.di sind das die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL).

Kommende Woche würden ihre Gremien über die Empfehlung beraten, teilten die Verhandlungspartner mit. Sollten sie diese annehmen, könnten Flugreisende mit einem reibungslosen Flugbetrieb rechnen.

Große Streikwelle im März

Die unparteiische Vorsitzende der Schlichtungskommission, Yvonne Sachtje, erklärte, die Einigungsempfehlung sei für beide Seiten tragfähig und schließe für die kommenden beiden Jahre Arbeitskampfmaßnahmen aus. Es sei gelungen, das am 6. April erzielte Ergebnis für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen auf die Bodenverkehrsdienste zu übertragen, sagte die Moderatorin.

Einen bundesweiten Branchentarifvertrag für die Flughafenarbeiter gibt es erst seit dem vergangenen Jahr. Zuletzt hatten sich die Abfertiger im März an den großen ver.di-Warnstreiks im Öffentlichen Dienst beteiligt.

Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen

Die Schlichtungsempfehlung sieht eine Laufzeit bis zum 31. März 2027 vor. Sie empfiehlt eine lineare Erhöhung der sogenannten Tabellenentgelte um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) ab dem 1. April 2025 und eine weitere Erhöhung ab dem 1. Mai 2026 (35 Euro plus 2,8 Prozent).

Zudem sollen Zulagen für Schichtarbeit (60 Euro) und Wechselschichtarbeit (95 Euro) eingeführt sowie zwei Sonderzahlungen von je 200 Euro für 2025 und 2026 gewährt werden. Ferner erhalten die Beschäftigten und Auszubildenden ab 2027 einen zusätzlichen Tag Erholungsurlaub.

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