So kann die EU auf Trumps Zollkeule antworten
Die EU setzt im Zollstreit mit US-Präsident Donald Trump weiter auf Verhandlungen. Die Handelsminister der 27 Mitgliedstaaten und die EU-Kommission beraten bei ihrem Treffen ab dem Vormittag aber auch über Gegenmaßnahmen, die ab Mitte April nach und nach in Kraft treten sollen. Rechtlich hat die EU weitgehende Möglichkeiten, die unter den EU-Ländern allerdings umstritten sind.
Schritt 1: Alte Zölle wieder einführen
Die EU kann auf Zölle zurückgreifen, die sie bereits in Trumps erster Amtszeit (2017-2021) als Reaktion auf die Zollpolitik des US-Präsidenten eingeführt hatte. Diese waren nach einer Vereinbarung mit Trumps Vorgänger Joe Biden ausgesetzt worden. Dabei geht es um Aufschläge auf ausgewählte US-Produkte wie Jeans, Whiskey und Motorräder.
Die EU-Kommission will diese Zölle ab dem 15. April wieder in Kraft setzen. Dies ist Teil der europäischen Reaktion auf US-Aufschläge auf Stahl- und Aluminiumprodukte, die Trump bereits Mitte März verhängt hatte.
Schritt 2: Weitere Zölle
Die EU bemüht sich um Verhältnismäßigkeit und will sich an die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) halten. Das bedeutet: Die Reaktion der EU soll US-Waren möglichst im gleichen Ausmaß treffen wie die USA Einfuhren aus der EU mit Zöllen belegen.
Schon die Zölle auf Stahl und Aluminium gehen nach Angaben aus Brüssel weiter als in Trumps erster Amtszeit. Zusätzlich zu den alten Aufschlägen arbeiten die Kommission und die EU-Staaten deshalb an einer Liste weiterer EU-Zölle, die ab dem 15. Mai fällig werden sollen. Das könnte einige Stahl- und Aluminiumprodukte, Textil- und Lederwaren sowie Rindfleisch und Sojabohnen betreffen.
Als Reaktion auf Trumps neue Zölle in Höhe von 20 Prozent kommen nach dem gleichen Prinzip weitere EU-Zölle infrage. Konkrete Pläne dafür liegen in Brüssel noch nicht vor. Frankreichs Regierung rechnet mit einer Einführung bis Ende April - zuständig ist aber die EU-Kommission.
Hoffnung auf Verhandlungen
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Tür für Verhandlungen in der vergangenen Woche weit offen gelassen. Sie hoffe, dass auch die US-Regierung "wirklich an einer Zusammenarbeit mit der EU interessiert" sei, betonte von der Leyen. Ob Trump ein Interesse an Gesprächen hat, ist fraglich. EU-Handelskommissar Maros Sefcovic hatte dies in den vergangenen Wochen öffentlich bezweifelt.
Die Haltung in Washington könnte sich womöglich ändern, sobald die EU eigene Zölle eingeführt hat. Dies sei eine der Lektionen aus Trumps erster Amtszeit, sagte der SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende im Handelsausschuss des Europaparlaments, Bernd Lange: "Zölle werden festgelegt, Gegenzölle werden festgelegt, und dann beginnen die Verhandlungen."
Letztes Mittel: Weitere Einschränkungen
Sollten die Verhandlungen scheitern oder Trump noch weitere Zölle verhängen, hat die EU über Strafzölle hinaus als letztes Mittel weitere Gegenmaßnahmen zur Auswahl. Sie könnte etwa den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in der EU für US-Firmen einschränken, US-Patente aussetzen oder den Vertrieb bestimmter Dienstleistungen blockieren. Diese Möglichkeiten umfassen auch digitale Angebote.
Den Einsatz solcher Maßnahmen müsste die EU ausführlich begründen. Die Kommission müsste darlegen, dass Trump die EU mit seinen Zöllen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch unter Druck setzt. Grundlage dafür könnte nach Einschätzung des SPD-Handelspolitikers Lange sein, dass der US-Präsident seine Zölle unter anderem mit den EU-Gesetzen für Verbraucherschutz und den Regeln für Digitalkonzerne begründet.
Rolle der Digitalpolitik
In Brüssel gehen Beamte davon aus, Trump mit seiner Zollpolitik auch Druck auf das EU-Vorgehen gegen US-Digitalriesen wie Google, Apple und Meta ausüben will. Gegen die Unternehmen laufen in der Kommission Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen die EU-Regeln für digitale Plattformen und die Wettbewerbsregeln, ihnen drohen hohe Bußgelder. Mögliche Strafen wären allerdings in keinem Fall Teil der offiziellen Reaktion auf die US-Zölle.
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