BDI rät Firmen zum Festhalten an Diversitätsprogrammen
Die Forderung der USA, politische Vorstellungen der Trump-Regierung auch außerhalb der Vereinigten Staaten durchzusetzen, sieht der BDI "mit großer Skepsis". Der Industrieverband ermutigt Unternehmer, an ihren Werten festzuhalten. Das bringe der Wirtschaft mehr.
Der Streit um die von der US-Regierung verlangte Unterordnung ausländischer Unternehmen unter US-Recht geht in die nächste Runde. Der Industrieverband BDI rät deutschen Firmen, nicht auf die Forderung nach Einschränkung ihrer Diversitätsprogramme einzugehen.
"Der BDI betrachtet die Bestrebungen der US-Regierung, politische Vorstellungen im Hinblick auf unternehmerische Leitlinien über die eigenen Landesgrenzen hinaus durchzusetzen, mit großer Skepsis", sagte Wolfgang Niedermark, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. "Unternehmensprinzipien gelten unabhängig davon, welche Regierung in welchem Land regiert. Deshalb ermutigen wir die Unternehmen, an ihren Prinzipien festzuhalten."
Unternehmen, die Vielfalt und gleiche Aufstiegschancen fördern, sind in der Regel innovativer und produktiver und gewinnen mehr qualifizierte Mitarbeiter, sagte Niedermark. "Gleichzeitig unterliegen sie geltendem Recht in jenen Ländern, in denen sie aktiv sind." Letztlich müssten Unternehmen deshalb je nach individueller Situation entscheiden, wie sie auf die Schreiben reagieren.
Hintergrund ist die Forderung der US-Regierung von Präsident Donald Trump, dass alle Geschäftspartner der Regierung weltweit bestätigen sollen, dass sie die neuen US-Vorschriften zur Einschränkung von Programmen für Vielfalt, Gleichstellung, Inklusion ihrer Beschäftigten einhalten. Entsprechende Aufforderungen verschickten Botschaften an Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeiten.
Ärger über Trumps Anti-Inklusions-Kurs
Trump hatte im Januar Ministerien und Bundesbehörden angewiesen, aus politischen Gründen sämtliche Programme zu streichen, die Diversität, Gleichstellung und Inklusion fördern. In Frankreich und Spanien lösten entsprechende Berichte bereits Empörung aus.
Im US-Außenministerium hieß es, dass für ausländische Firmen, die außerhalb der USA tätig sind, in der Regel keine Antidiskriminierungsgesetze der USA gelten würden - es sei denn, sie würden von einem US-Arbeitgeber kontrolliert oder beschäftigten US-Bürger. Allerdings blieb damit offen, wie sich Firmen verhalten sollen, die sowohl in Deutschland mit der US-Botschaft Geschäfte machen - als auch in den USA tätig sind. Zudem blieb unklar, ob die US-Botschaften ihre Geschäfte mit betroffenen Firmen etwa in Deutschland beenden, die nicht auf die Anfrage reagieren.
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