• Das Pariser Berufungsgericht will über den Einspruch von Marine Le Pen gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder bis Sommer 2026 entscheiden.
  • Fällt die Entscheidung zugunsten der Politikerin, stände ihrer Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 nichts im Wege.
  • Das Strafgericht in Paris verfügte einen fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts gegen Le Pen.

Gegen das Urteil von Le Pen, ihrer Partei Rassemblement National (RN) und weiteren Parteiverantwortlichen seien drei Berufungen eingegangen, teilte das Berufungsgericht mit. Das Gericht werde die Berufungen «innerhalb einer Frist prüfen, die eine Entscheidung im Sommer 2026 ermöglichen soll», hiess es weiter.

Legende: Die mit einem Politikverbot belegte französische Rechtspopulistin Marine Le Pen kann möglicherweise doch an der Präsidentschaftswahl 2027 teilnehmen. Keystone / MICHEL EULER

Der am heftigsten kritisierte Teil der Strafe gegen Le Pen war, dass die Fraktionschefin des rechten Rassemblement National fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Die Strafe tritt sofort in Kraft – anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe.

Mit Blick auf die üblicherweise lange Dauer eines Berufungsprozesses hatte Le Pen zunächst befürchtet, nicht wie geplant bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren zu können. Sie und ihre Partei hatten von einem politischen Urteil gesprochen – mit dem Ziel, sie für die Wahl zu eliminieren.

Strafmass gegen Le Pen

Der zentrale Vorwurf war, dass Le Pens Partei Rassemblement National Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten. Insgesamt soll es um knapp sieben Millionen Euro gehen.

Das Strafgericht in Paris verfügte einen fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts gegen Le Pen, womit die Politikerin zeitweise nicht mehr in öffentliche Ämter gewählt werden kann. Das Gericht hat zudem die sofortige Wirkung dieser Strafe, auch ungeachtet der erwarteten Berufung, angeordnet. Damit wird Le Pens geplante Kandidatur für das Präsidentenamt blockiert.

Die Rechtspopulistin wurde zudem zu zwei Jahren Haft mit Fussfessel verurteilt. Zwei weitere Jahre Haft setzte das Strafgericht in Paris zur Bewährung aus. Damit muss sie nicht ins Gefängnis. Ausserdem wurde eine Geldstrafe von 100'000 Euro verhängt.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke