Mehrheit will für Wachstum keinen Feiertag opfern
Deutschland nimmt Milliarden-Schulden auf. Zum Ausgleich könnte der Staat einen Feiertag streichen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren, schlagen Ökonomen vor. Bei der Bevölkerung kommt das nicht sonderlich gut an.
Einen gesetzlichen Feiertag streichen für mehr Wirtschaftsleistung? Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland ist dazu nach einer Umfrage nicht bereit. 57 Prozent sind gegen den Vorschlag, 34 Prozent dafür, wie das Meinungsforschungsinstitut Insa für die "Bild am Sonntag" ermittelte. Neun Prozent zeigten sich unentschlossen.
Ökonomen hatten angeregt, einen Feiertag zu streichen. Dies könne helfen, die beschlossenen Milliarden-Schulden für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz zu finanzieren. Nach Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnte ein zusätzlicher Arbeitstag im Jahr das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um bis zu 0,2 Prozent steigern - je nach Berechnungsmethode um 5 bis 8,6 Milliarden Euro.
Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hatte kürzlich in einem Interview mit dem "Spiegel" erklärt, sie halte die Streichung eines Feiertages "als Symbol" für "genau richtig". Der Präsident des Münchener Ifo-Instituts, Clemens Fuest, hatte diese Maßnahme schon Anfang des Monats angeregt, um "das Arbeitsangebot der Menschen zu steigern".
Die Betroffenen scheinen diesbezüglich aber keinen dringenden Bedarf zu erkennen. In der Umfrage waren die meisten Teilnehmenden eher für mehr Feiertage als für weniger: Knapp jeder Zweite möchte, dass alle Bundesländer gleich viele gesetzliche Feiertage haben, und dass dafür die Länder mehr Feiertage bekommen, die bislang weniger haben.
Gut jeder Vierte wollte lieber, dass Länder mit mehr Feiertagen künftig weniger haben. Letzteres hat der Ministerpräsident des Landes mit den meisten Feiertagen gerade kategorisch ausgeschlossen: "Bayern wird definitiv keinen Feiertag abschaffen. Feiertage gehören zur kulturellen Identität Bayerns", betonte CSU-Chef Markus Söder.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke