Das Lieferkettengesetz soll eigentlich gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung wirken. Neben der zeitlichen Verschiebung will die EU die Auflagen auch abschwächen.

Die Europäische Kommission will die Anwendung des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr verschieben und die Auflagen für Unternehmen deutlich abschwächen. Eine Verschiebung des Stichtags für die Regeln auf Juni 2028 werde "Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die neuen Auflagen vorzubereiten", teilte die Kommission am Mittwoch mit. Brüssel reagiert damit auf massiven Druck aus der Wirtschaft, die über bürokratische Auflagen klagt. 

Über die neue EU-Richtlinie wurde viel berichtet, doch außerhalb von Politik und Wirtschaft versteht kaum jemand das EU-Lieferkettengesetz. Was wirklich dahinter steckt, sehen Sie kurz erklärt im Video.
Das Lieferkettengesetz einfach erklärt © Illustration: Lennart Menkhaus

Eigentlich will die EU mit dem Gesetz Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten ab 2027 für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihren Lieferketten in die Pflicht nehmen. Die Kommission schlägt nun vor, den ersten Stichtag für die Umsetzung um ein Jahr auf den 26. Juni 2028 zu verschieben. Ein Jahr später soll das Gesetz anschließend voll greifen.

Lieferkettengesetz nicht nur verschoben, sondern abgemildert

Die betroffenen Firmen sollen zudem nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern. Ein Nachweis dafür würde den Vorschlägen zufolge nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre fällig. Die Kommission will außerdem eine EU-weite zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die Vorgaben einschränken.

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von Nele Spandick

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat eine "beispiellose Anstrengung" für den Abbau von Regeln versprochen. Neben dem Lieferkettengesetz will die Kommission auch Vorgaben für die Nachhaltigkeits-Berichtserstattung um zwei Jahre verschieben und neu verhandeln. Nach Kommissionsangaben sollen 80 Prozent der bislang betroffenen Unternehmen ausgenommen werden.

Zudem will Brüssel zahlreiche Firmen von einer Abgabe auf CO2-Emissionen von Importen ausnehmen, weil sie nach Einschätzung der Kommission nur geringe CO2-Emissionen haben. Das soll den Plänen zufolge für alle Unternehmen gelten, die weniger als 50 Tonnen Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel in die EU importieren.

AFP ari
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