Viele Ehepaare gehen nicht zusammen in Rente, sondern treffen sich irgendwann vor dem Familienrichter. Dort entscheidet sich, wie viel den beiden Ex-Eheleuten zusteht.

Wird vor dem Standesamt noch vor Freude geweint, fließen beim Familiengericht eher Tränen der Wut. Denn dort werden Ehen geschieden, und zwar längst nicht immer in beiderseitigem Einvernehmen. Nach rund 15 Jahren ist in Deutschland oft Schluss.

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