Eine Klage gegen Sean "Diddy" Combs abgewiesen
Im Mai muss sich Sean "Diddy" Combs voraussichtlich vor Gericht verantworten. Doch eine von Dutzenden Klagen gegen ihn wird jetzt vom Gericht abgewiesen. Die bislang anonyme Klägerin scheut den Medienrummel und gibt an, Angst zu haben.
Der Rapper und Hip-Hop-Mogul Sean "Diddy" Combs sitzt wegen dutzender Anklagen wegen sexuellen Fehlverhaltens in Untersuchungshaft. Zumindest eine der Klagen wurde jetzt von einem Richter in New York abgewiesen. In dem konkreten Fall wurde Combs der sexuellen Nötigung beschuldigt. Eine Frau hatte den Rapper 2024 unter dem anonymen Namen "Jane Doe" verklagt und behauptet, dass er sie im Jahr 1995 auf einer Party missbrauchen wollte und angegriffen habe, nachdem sie dessen Annäherungsversuche zurückgewiesen habe.
Laut eines Berichts des Branchenmagazins "Variety" hat sich die Klägerin dazu entschieden, den Fall nicht weiter zu verfolgen, nachdem das Gericht sie aufgefordert hatte, bis zum 20. März ihren richtigen Namen anzugeben. In einem dem Magazin vorliegenden Statement habe ihr Anwalt Tony Buzbee erklärt: "In diesem speziellen Fall hat sich Jane Doe dafür entschieden, nicht weiterzumachen. Es gibt eine Menge Angst unter diesen Klägern. Ich kann es ihr daher nicht verdenken." Sie habe sich nicht dem Medienrummel und einer von ihr wahrgenommenen Gefahr aussetzen wollen.
Der große Prozess gegen Sean "Diddy" Combs
Combs wird in weiteren Fällen vorgeworfen, über Jahre hinweg mutmaßliche Opfer missbraucht, bedroht und genötigt zu haben. Im November 2023 hatten sich der Rapper und seine Ex-Freundin Cassie Ventura auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt - kurz nachdem die Sängerin eine Zivilklage wegen Missbrauchs und Vergewaltigung eingereicht hatte. Später wurden immer mehr Vorwürfe bekannt.
Im September 2024 wurde Combs, der alle Beschuldigungen zurückweist, verhaftet. Er sitzt seither in Untersuchungshaft. Während des ersten Gerichtstermins nach seiner Festnahme hatte ein New Yorker Richter den Termin für einen geplanten Prozessbeginn auf Mai 2025 festgelegt. Zu den Vorwürfen gehört neben illegalem Sexhandel und Nötigung auch organisierte Kriminalität.
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